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Apple muss nicht viel tun, um dem neuen EU-Recht auf Reparaturrecht nachzukommen

Die Europäische Union hat Maßnahmen vorgeschlagen, die darauf abzielen, die Reparatur von Smartphones zu erleichtern, die physischen Schäden ausgesetzt waren, mit dem ultimativen Ziel, die Nachhaltigkeit zu fördern und Elektroschrott zu reduzieren.

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Unter der Schirmherrschaft einer aktuellen Verordnung der Europäischen Union wurde Apple verpflichtet, die Laufzeit seiner iPhone-Garantie zu verlängern und jedem Kunden die gleichen Reparatur-oder Ersatzdienste anzubieten, die derzeit unter dem Namen AppleCare vermarktet werden.

Seit dem Jahr 2020 wird in der Europäischen Union über die Verabschiedung von Regelungen zum Recht auf Reparatur beraten und dabei stetig vorangetrieben. Kürzlich hat die EU diese Richtlinien durch eine Abstimmung formalisiert, bei der 584 Mitglieder ihre Unterstützung zum Ausdruck brachten, während drei Personen anderer Meinung waren und vierzehn andere beschlossen, sich nicht aktiv am Entscheidungsprozess zu beteiligen.

Laut einer offiziellen Erklärung von EU-Sprecher Rene Repasi hat die Europäische Union es Verbrauchern ermöglicht, ihr Recht auf Reparatur von Produkten wahrzunehmen. Es wird erwartet, dass diese Entwicklung zu günstigeren und zugänglicheren Optionen für die Reparatur führt, anstatt kostspielige Ersatzteile zu kaufen.

Die jüngste Errungenschaft des Parlaments zeigt, dass es sich dafür einsetzt, den Verbrauchern mehr Macht bei der Bekämpfung des Klimawandels zu geben. Die neu erlassenen Vorschriften bieten erweiterte Garantien von bis zu zwölf Monaten für Reparaturen, verbessern den Zugang zu Ersatzkomponenten und ermöglichen effizientere, kostengünstigere und schnellere Wartungsdienste.

In der EU-Erklärung zu den neuen Rechtsvorschriften heißt es, dass diese „allgemeine Haushaltsprodukte“ abdecken und auch Smartphones in die Liste aufnehmen.

Gemäß den aktualisierten Vorschriften verlangt die Europäische Union nun Folgendes:

Die Gewährleistungsfrist wurde um ein weiteres Jahr über die ursprüngliche Laufzeit hinaus verlängert. Zu den den Herstellern auferlegten Verpflichtungen gehört die Verpflichtung, fehlerhafte Geräte zu beheben, unabhängig davon, ob sie nicht unter die Garantie fallen. Der Hersteller ist außerdem verpflichtet, erforderliche Ersatzkomponenten und-geräte zu einem fairen Preis zu liefern. Es ist Herstellern untersagt, „vertragliche Bestimmungen, Hardware oder Software“ als Mittel zu nutzen, um die Durchführung von Reparaturen zu behindern. Diese Regelung gilt gleichermaßen für unabhängige Dienstleister, die uneingeschränkten Zugriff auf aufgearbeitete oder dreidimensional gedruckte Bauteile haben sollen. Darüber hinaus dürfen Hersteller die Durchführung von Reparaturen nicht ausschließlich aus finanziellen Gründen verweigern. Schließlich ist es den Herstellern untersagt, Reparaturanträge abzulehnen

Der offizielle Standpunkt der Europäischen Union zu diesem Thema sowie die in der Gesetzgebung dargelegten Bestimmungen beschreiben nicht ausdrücklich die Situation im Zusammenhang mit proprietären Komponenten, die bei Verwendung nicht autorisierter Reparaturkomponenten zu Fehlfunktionen von Geräten führen können. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass Apple Inc. die Verwendung von gebrauchten oder generalüberholten Teilen während der Wartung bereits genehmigt hat und es Fälle gibt, in denen ein dreidimensionaler Ausdruck eine Aktivierung erforderlich machen würde.

Darüber hinaus beziehen sich die Vorschriften ausschließlich auf Geräte der Unterhaltungselektronik. Derzeit gibt es keine Hinweise darauf, ob vergleichbare Anforderungen für den Verkauf von Smartphones zur Nutzung im geschäftlichen Kontext gelten werden.

Darüber hinaus ist vorgeschrieben, dass dem Eigentümer in Fällen, in denen eine Reparatur nicht möglich ist, ein Ersatzprodukt zur Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus soll der Eigentümer im Zuge der Sanierung die Möglichkeit haben, ein temporäres Leihgerät zu erhalten.

Es ist wichtig zu beachten, dass derzeit weder die Standardgarantie von Apple noch die AppleCare+-Versicherung ein vorübergehendes Ersatzgerät anbieten. Gleichzeitig stellt Apple im Rahmen eines AppleCare+-Plans oder der Originalgarantie ein Ersatz-iPhone für den Fall zur Verfügung, dass das Mobiltelefon eines Kunden nicht wiederhergestellt werden kann.

Was passiert als nächstes

Die Einzelheiten dieser Voraussetzungen sind unklar, einschließlich der Dauer, die ein Hersteller für die Aufrechterhaltung der Reparaturdienste benötigt, der Art und Weise, wie Ersatzkomponenten bereitgestellt werden können, oder der Kriterien, die „faire Kosten“ für Hardware und Ressourcen definieren.

Die Europäische Union (EU) hat eine neue Verordnung erlassen, deren spezifische Bestimmungen jedoch von jedem der 27 Mitgliedsstaaten des Blocks individuell umgesetzt werden müssen. Nach einem von der EU geleiteten Genehmigungsverfahren und anschließender Offenlegung wird den Ländern eine Frist von zwei Jahren zur Umsetzung des Gesetzes eingeräumt.

Von den 27 Mitgliedsstaaten und assoziierten Regionen wird erwartet, dass sie nicht nur regulatorische Entscheidungen treffen, sondern auch aktiv die Umsetzung von Gesetzen zum Recht auf Reparatur unterstützen und ermöglichen. Dazu gehört die Initiierung öffentlicher Sensibilisierungskampagnen, die Bereitstellung von Reparaturgutscheinen und die Organisation von Aufklärungsprogrammen für die breite Bevölkerung über die Bedeutung der Wartung und Reparatur ihrer Produkte.

Um den Zugang zu Reparaturen in der gesamten Europäischen Union zu erleichtern, muss eine innovative digitale Lösung auf europaweiter Ebene implementiert werden. Dazu gehört die Schaffung einer umfassenden Online-Datenbank, die von den einzelnen Mitgliedstaaten organisiert wird und es den Verbrauchern ermöglicht, leicht qualifizierte Techniker und gemeindebasierte Reparaturprogramme in ihren jeweiligen Regionen zu finden. Die Integration dieser Plattform wird die Effizienz der vorgeschlagenen Politik erheblich steigern und nachhaltige Praktiken in der gesamten EU fördern.

Angesichts der oben genannten Regulierungsmaßnahmen und ihrer schrittweisen Weiterentwicklung im Gesetzgebungsorgan der Europäischen Union ist es bemerkenswert, dass Apple sich dafür entschieden hat, seine Self-Service-Repair-Initiative im Jahr 2022 europaweit einzuführen.

*️⃣ Quelllink:

Erklärung der EU ,